Referat Kinder- und Jugendarbeit


Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen

Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen

Aus dem Förderprogramm können gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger jährlich max. 500.000 Euro abrufen. Der Förderhöchstbetrag pro Antrag liegt bei 15.000 Euro. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, z.B. Modellprojekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen.

Antragsberechtigt sind : Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen,) Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigen Träger.

Zuwendungszweck:

  • Maßnahmen zur Gewinnung von Freiwilligen, z.B. Ehrenamtstage, Freiwilligentage, Vereinsmessen, Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen zur Koordinierung und Begleitung der ehrenamtlich Tätigen, z.B. Aufbau von regionalen Ehrenamtsstrukturen (Freiwilligenzentren, Ehrenamtsagenturen, Kommunale Anlaufstellen)
  • Maßnahmen zum Wissenstransfer und zum Erfahrungsaustausch, z.B. Fachforen, Tagungen, Workshops, Seminare, Fortbildungen, Netzwerktreffen
  • Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements, z.B. Helferfeste, Danke-Veranstaltungen

Förderhöhe

Grundsätzlich werden Projekte bis zu einem Bewilligungsvolumen in Höhe von jeweils maximal 15.000 Euro gefördert. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung. Die vollständigen Richtlinien und den Antrag ist auf der Webseite zu finden.

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Aus dem Förderprogramm können gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger jährlich max. 500.000 Euro abrufen. Der Förderhöchstbetrag pro Antrag liegt bei 15.000 Euro. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, z.B. Modellprojekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen.

Antragsberechtigt sind : Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen,) Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigen Träger.

Zuwendungszweck:

  • Maßnahmen zur Gewinnung von Freiwilligen, z.B. Ehrenamtstage, Freiwilligentage, Vereinsmessen, Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen zur Koordinierung und Begleitung der ehrenamtlich Tätigen, z.B. Aufbau von regionalen Ehrenamtsstrukturen (Freiwilligenzentren, Ehrenamtsagenturen, Kommunale Anlaufstellen)
  • Maßnahmen zum Wissenstransfer und zum Erfahrungsaustausch, z.B. Fachforen, Tagungen, Workshops, Seminare, Fortbildungen, Netzwerktreffen
  • Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements, z.B. Helferfeste, Danke-Veranstaltungen

Förderhöhe

Grundsätzlich werden Projekte bis zu einem Bewilligungsvolumen in Höhe von jeweils maximal 15.000 Euro gefördert. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung. Die vollständigen Richtlinien und den Antrag ist auf der Webseite zu finden.

Weitere Infos: